Kinder

Uns ist wichtig, dass die Kinder in vielfältiger Weise an der Gestaltung des Schullebens teilhaben können. Ziel dessen ist es, sie zu selbstständigen und handlungsfähigen Menschen zu erziehen. Dies geschieht bei uns auf verschiedenen Ebenen:

Klassenrat
In einer Stunde pro Woche werden die wichtigsten Fragen, Anliegen und Probleme klassenintern besprochen und gelöst. Mithilfe der Lehrperson werden für die Klasse wichtige und aktuelle Belange besprochen und konstruktiv geklärt. Dabei wird großer Wert auf demokratische Strukturen und Mitwirkung aller Klassenmitglieder gelegt.

Klassensprecher
Pro Klasse gibt es zwei Klassensprecher, die zu Beginn des Schulhalbjahres demokratisch gewählt werden. Sie vertreten die Interessen der Klasse und sind deren „Abgeordnete“ für das Schülerparlament.

Schülerparlament
Das Schülerparlament ist das Organ, dass den Kindern Mitbestimmung und Beteiligung in Bezug auf das gemeinschaftliche Schulleben und den Schulalltag ermöglicht. Es setzt sich aus den KlassensprecherInnen aller Klassen und der Schulleitung zusammen und tagt einmal im Monat.
Die Abgeordneten des Schülerparlaments tragen die Entscheidungen des Gremiums zurück in die Klassen.

Sprecher des Schülerparlaments
Zwei vom Schülerparlament gewählte VertreterInnen vertreten die Interessen der Schule nach außen und nach innen und können AnsprechpartnerInnen für ihre MitschülerInnen sein.

Eltern

Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung. 

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können neben den Fachkonferenzen in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schulleitung an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. 

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung